Kommunen sind allzuständig“ Das Grundgesetz garantiert den Städten, Gemeinden und Landkreisen die so genannte kommunale Selbstverwaltung (Art. 28 GG). Das hat in Deutschland – vor allem in BadenWürttemberg – eine lange Tradition. Die Selbstverwaltungsgarantie besagt, dass die Kommunen für alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zuständig sind. Sie haben das Recht, über  ihr Gebiet,  ihre Organisation,  ihr Personal,  die Finanzen,  die Planungen,  ihre Satzungen selbst zu bestimmen. Damit sind Städte und Gemeinden in Deutschland für all das zuständig, wofür weder das Land noch der Bund zuständig sind. Deshalb sagt man auch, Kommunen sind „allzuständig“. Hier ein paar Beispiele: Kommunale Aufgaben sind der Bau von Gemeindestraßen, die Bereitstellung von Neubaugebieten, der Bau und Unterhalt von Schulen, Bibliotheken, Schwimmbädern, Parks, Skateanlagen, Jugendhäusern, Seniorenheimen, Kindergärten und Friedhöfen.