Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat und als parlamentarische Demokratie organisiert. Das Grundgesetz legt fest, dass alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht. Diese Macht überträgt das Volk für die Dauer einer Wahlperiode den Parlamenten (Bundestag und Landtage).

Die Staatsgewalt ist auf die gesetzgebende Gewalt (Legislative), die ausführende (Exekutive) und die für die Rechtsprechung zuständige Gewalt (Judikative) verteilt. Diese Gewaltenteilung ist fester Bestandteil jeder Demokratie und in Deutschland im Grundgesetz, der Verfassung, verankert. Zur Legislative zählen die Parlamente, zur Exekutive die Regierungen. Eine zentrale Rolle kommt der Judikative zu, weil die Richterinnen und Richter an den Gerichten der Länder und der Bundesgerichte unabhängig sind und allein auf Grundlage der Gesetze entscheiden. Das höchste deutsche Gericht ist das Bundesverfassungsgericht, das über die Einhaltung des Grundgesetzes wacht. An die Rechtsprechung der 16 Verfassungsrichterinnen und -richter sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.

Der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin ist der protokollarisch ranghöchste Repräsentant bzw. die protokollarisch ranghöchste Repräsentantin Deutschlands. Protokollarisch an zweiter Stelle steht der Bundestagspräsident oder die Bundestagspräsidentin. Vertreten wird der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin durch den Bundesratspräsidenten oder die Bundesratspräsidentin – ein Amt, das im jährlichen Turnus eine Ministerpräsidentin oder ein Ministerpräsident der 16 Länder innehat. Das Amt mit der größten politischen Gestaltungsmacht ist das des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin, der oder die auch die Richtlinien der Politik bestimmt. Der Präsident oder die Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, des höchsten deutschen Gerichts, gehört ebenfalls zu den hohen Repräsentanten.