Ohne Parteien ist das politische System der Bundesrepublik nicht vorstellbar. Sie übernehmen im demokratischen Prozess zahlreiche Funktionen und tragen zum Funktionieren des Staates bei. Trotz berechtigter Kritik bleiben sie für das politische System unverzichtbar.

Parlament & Parteien

Der Deutsche Bundestag wird alle vier Jahre von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern ab dem 18. Lebensjahr in freier, geheimer und direkter Wahl gewählt.

Der Deutsche Bundestag wird alle vier Jahre von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern ab dem 18. Lebensjahr in freier, geheimer und direkter Wahl gewählt. Der Bundestag ist das Parlament. Die Hälfte der mindestens 598 Bundestagsmandate wird durch die Wahl von Landeslisten der Parteien (Zweitstimmen) zugeteilt, die andere durch die Wahl von Personen in 299 Wahlkreisen (Erststimmen). Das Wahlsystem macht es für eine einzelne Partei schwer, allein die Regierung zu bilden – das Parteienbündnis ist die Regel. Um die Mehrheitsbilder nicht durch die Präsenz kleiner Parteien zu komplizieren, schließt sie eine Sperrklausel, die Fünf-Prozent-Hürde, von der Vertretung im Bundestag aus.

Den Parteien kommt in Deutschland eine herausragende Position zu. Sie wirken bei der politischen Willensbildung mit und sind unerlässlich für demokratische Wahlen. Das Grundgesetz räumt ihnen deshalb in Deutschland auch einen verfassungsrechtlichen Status ein. Will eine Partei die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik beseitigen, kann sie durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden. Die Hürden dafür sind aber sehr hoch. 

Im 20. Deutschen Bundestag sind sieben Parteien mit 736 Abgeordneten vertreten: SPD, CDU, CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, AfD und Die Linke. Im Bundestag bilden CDU und ihre nur in Bayern antretende Schwesterpartei CSU seit der ersten Bundestagswahl 1949 eine gemeinsame Fraktion.